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#65 Justizversagen beim CSD-Anschlag? Und was nun? / BVerfG zu "Atemlos durchs Parlament" / MeToo-Komplott gegen Chefankläger des Strafgerichtshofs?
01/08/2026 | 43 mins.In Folge 65 des LTO-Podcasts „Die Rechtslage“ begrüßen Sie und Euch Felix W. Zimmermann und Christian Rath mit folgenden Themen:
CSD-Anschlag – hat die Justiz versagt und braucht es härtere Gesetze gegen Gefährder?
Abdul Ballout war wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt worden – und trotzdem auf freiem Fuß, als er den Anschlag am Rande des Berliner Christopher Street Days verübte. War seine Entlassung auf „Vorbewährung“ ein Fall von Kuscheljustiz oder eine rechtlich vertretbare Entscheidung, deren Prognose katastrophal scheiterte? Außerdem sprechen wir über die Forderungen nach Präventivhaft und elektronischen Fußfesseln für sogenannte Gefährder.
„Atemlos durchs Parlament“ – wie schnell dürfen Gesetze beschlossen werden?
Beim sogenannten Heizungsgesetz erhielt der Bundestag zentrale Änderungen erst wenige Tage vor der geplanten Abstimmung. Der damalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann zog deshalb vor das Bundesverfassungsgericht und erreichte zunächst eine Verschiebung.
Drei Jahre später hat Karlsruhe nun grundsätzlich entschieden und zwar nicht zugunsten der Abgeordneten. Wir diskutieren über die Entscheidung.
Chefankläger Karim Khan abgesetzt – gab es ein Komplott am Internationalen Strafgerichtshof?
Karim Khan, Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, ist wegen des Vorwurfs sexueller Übergriffe seines Amtes enthoben worden. Khan bestreitet die Anschuldigungen und vermutet ein Komplott im Interesse Israels. Tatsächlich wurde der Gerichtshof jahrelang vom israelischen Geheimdienst überwacht. Israel wiederum behauptet, Khan habe den Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu beantragt, um sich gegen die Vorwürfe zu immunisieren. Wir sprechen darüber.
Außerdem gibt es natürlich den Newsrückblick und: Neue Bundesminister wurden ernannt, aber zunächst nicht vor dem Bundestag vereidigt. Welche verfassungsrechtlichen Probleme wirft das auf?
Kritik, Anregungen und Themenvorschläge gerne an rechtslage@lto.de.#64 Chatkontrolle: Massenüberwachung für den Kinderschutz? / Ist Israel-Leugnung bald strafbar? / Streit um Tierschutzvideos / Jens Spahn und Leihmutterschaft /
18/07/2026 | 53 mins.In Folge 64 des LTO-Podcasts „Die Rechtslage“ begrüßen Sie und Euch Felix W. Zimmermann und Christian Rath mit folgenden Themen:
Leugnung des Existenzrechts Israels bald unter Strafe?
Wer öffentlich das Existenzrecht Israels leugnet oder zu seiner Beseitigung aufruft, soll künftig strafrechtlich belangt werden können. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Wir diskutieren, weshalb erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel bestehen. Ist ein solches Sondergesetz mit der Meinungsfreiheit vereinbar?
Tierschutzaktivisten vor Gericht: Darf rechtswidrig beschafftes Videomaterial veröffentlicht werden?
Heimliche Aufnahmen aus einem Schlachthof zeigen die umstrittene CO₂-Betäubung von Schweinen. Die Aktivisten müssen die Videos nach einem Urteil des OLG Oldenburg löschen – doch Influencer und Tierschutzorganisationen verbreiten sie weiter. Warum dürfen Dritte die Aufnahmen teilen, die Aktivisten selbst aber nicht? Gemeinsam mit unserem Kollegen Markus Sehl sprechen wir über die schwierige Abwägung zwischen Rechtsbruch, Pressefreiheit und öffentlichem Interesse.
Chatkontrolle: Sollten wir Massenüberwachung zum Schutz von Kindern zulassen?
„Das Ende der Privatsphäre“, „Der größte Angriff auf unsere Grundrechte“ – nach einer Abstimmung im Europäischen Parlament kochte die Debatte um die Chatkontrolle erneut hoch. Doch worüber wird überhaupt abgestimmt? Wir erklären den Unterschied zwischen freiwilliger und verpflichtender Chatkontrolle, was die Chatkontrolle bei der Bekämpfung von Kinderpornografie bringt und warum derzeit Millionen Nachrichten bereits gescannt werden.
Außerdem:
Nach dem News-Rückblick sprechen wir über die Debatte um Jens Spahns Vaterschaft durch Leihmutterschaft, die Rechtslage zu dem Thema und die politische Kritik an Spahn.
Feedback an rechtslage@lto.de
Musik:
• Recht kommt ( K.O... in KA) / Interpret: Justice, POL1Z1STENSOHN a.k.a. Jan Böhmermann / Geschrieben von Andi Fabritius
• So wie wir: Hauptkünstler: Pikayzo / Komposition und Songtexte: Kay Sebastian Wagner, Timo Ueckert
• Somebody's Watching Me: Hauptkünstler, Komposition und Songtexte: Rockwell, Curtis Anthony Nolen#63 AfD-Verbotsgutachten überzeugend? / Social-Media erst ab 13 – Geht das? / OLG Hamburg zu Christian Ulmen vs. Spiegel
04/07/2026 | 38 mins.In Folge 63 des LTO-Podcasts “Die Rechtslage” begrüßen Sie und Euch Annelie Kaufmann und Christian Rath mit folgenden Themen:
Wie überzeugend ist das GFF-Gutachten zum AfD-Verbot?
Ein AfD-Verbotsverfahren wäre “wahrscheinlich” erfolgreich – so die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in ihrem Gutachten. Das einfach als parteiisch abzutun, greift zu kurz, denn es liefert Verbotsbefürwortern und ‑gegnern neue Argumente. Etwa: Die Verfassungswidrigkeit der AfD könnte man auch darauf stützen, dass die AfD politischen Gegnern mit Strafverfolgung droht. Ist das überzeugend? Und was steht sonst noch drin?
Social Media erst mit 13 Jahren?
Bundesfamilienministerin Prien will Kindern unter 13 Jahren soziale Medien verbieten. Doch das ist gar nicht so einfach. Wir erklären, warum das nur auf europäischer Ebene geht und ein deutscher Alleingang ohnehin wirkungslos bliebe. Außerdem geht es darum, wie man eine Altersgrenze durchsetzen könnte – und warum das Social-Media-Verbot in Australien nicht als Vorbild taugt.
Was bedeutet die Teil-Niederlage des Spiegel im Fall Ulmen?
Das OLG in Hamburg hat dem Spiegel zwölf Passagen aus dem umstrittenen Artikel im Fall Christian Ulmen verboten. Der Text darf nicht den Verdacht erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos verbreitet. Reicht es, wenn der Spiegel einfach zwei Sätze ergänzt? Warum klingt die Spiegel-Berichterstattung so nach Litigation PR? Und was bleibt von den Vorwürfen übrig? Das besprechen wir mit Felix W. Zimmermann.
Links:
NGO-Gutachten: AfD-Verbot 'wahrscheinlich' erfolgreich
OLG zu Ulmen vs. Spiegel: Überzeugt das Urteil?
Prien zu Social-Media-Beschränkung: EU muss schnell handeln
Ulmen vs. Spiegel: Wenn Journalismus zu PR wird
Juristin und Sportreporterin: 'Manche Männer fühlen sich bedroht'
Musik:
• Recht kommt ( K.O... in KA) / Interpret: Justice, POL1Z1STENSOHN a.k.a. Jan Böhmermann / Geschrieben von Andi Fabritius
• Social Media; Text und Musik: Admiral Klatsch, Sechster#62 "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht? Was wären die Folgen? / Durfte Jobcenter Mitarbeiter wegen Kritik im ZDF kündigen? / Darf Bayern KI statt Beamte entscheiden lassen?
20/06/2026 | 46 mins.In Folge 62 des LTO-Podcasts „Die Rechtslage“ begrüßen Sie und Euch Annelie Kaufmann und Felix W. Zimmermann mit folgenden Themen:
Brauchen wir eine “Nur Ja heißt Ja”-Regel im Sexualstrafrecht?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ist dafür: Eine “Ja heißt Ja”-Regel sei ein konsequenter nächster Schritt bei der Reform des Sexualstrafrechts. Was heißt das? Wie könnte so eine Regelung aussehen? Was würde sich ändern gegenüber der aktuellen Rechtslage? Wir erklären, wie ein neuer § 177 Strafgesetzbuch lauten könnte, welche Bedenken Strafverteidiger:innen haben und was trotzdem für eine Reform spricht. Und: Worauf könnten sich die Koalitionspartner einigen?
Nach ZDF-Doku – durfte das Jobcenter kritischem Mitarbeiter kündigen?
Jobcenter würden zu viel Geld ausgeben und sich dabei von unehelichen Bürgergeld-Empfängern vorführen lassen: Fred Göcken, selbst Mitarbeiter im Bremer Jobcenter, hat die Arbeitsweise der Behörde in einem ZDF-Interview scharf kritisiert. Kurz darauf erhielt er eine Kündigung. Dürfen Angestellte ihren Arbeitgeber öffentlich kritisieren? Was ist eine zulässige Meinungsäußerung und was eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung? Wir erklären, worauf es ankommen wird, wenn der Fall nun vor das Arbeitsgericht Bremen geht.
KI und Ermessen: Werden Verwaltungsbeamte bald von ChatGPT ersetzt?
Bayern traut Künstlicher Intelligenz zu, Ermessensentscheidungen zu treffen: Das Bundesland will die zentralen Vorschriften zum Verwaltungsakt ändern. Dann könnten künftig auch solche Entscheidungen von der KI getroffen werden, bei denen Behörden einen Spielraum haben. Das wirft nicht nur philosophische, sondern auch verfassungsrechtliche Fragen auf. Inwiefern bisher schon automatisierte Verwaltungsbescheide erstellt werden können und was das Besondere an Ermessensentscheidungen ist, besprechen wir mit Markus Sehl.
Links:
'Nur Ja heißt Ja': Muss §177 StGB überarbeitet werden?
Nach ZDF-Doku: Durfte Jobcenter kritischem Mitarbeiter kündigen?
Bayern will KI statt Beamter entscheiden lassen
'Kampf ums Recht' statt Sabotage der Hauptverhandlung
Musik:
Recht kommt ( K.O... in KA) / Interpret: Justice, POL1Z1STENSOHN a.k.a. Jan Böhmermann / Geschrieben von Andi Fabritius
Arbeitsamt / Interpret: Sido / Autoren: sido gold; Favorite / Composer, Recording Engineer: DJ Desue Sido / Mastering Engineer Dirk Niemeier#61 Bald 83 Millionen Anwälte in Deutschland? / Jura studieren trotz KI? / Gefährliche Abhängigkeit von US-Tech-Firmen / Medienpreis für LTO
13/06/2026 | 55 mins.Die Folge 61 der LTO-Rechtslage gibt es live on tape vom Deutschen Anwaltstag 2026 in Freiburg: Diesmal melden sich Annelie Kaufmann, Markus Sehl und Felix W. Zimmermann. Wir sprechen wir mit Tom Braegelmann über KI und Anwaltschaft, mit Markus Beckedahl über US-Abhängigkeiten und feiern den Medienpreis für LTO. Außerdem suchen wir einen weißen Porsche.
1. Nimmt KI Anwälten die Arbeit weg – und ist das gut oder schlecht?
Während einige Anwältinnen und Anwälte KI-Anwendungen aus der Kanzleipraxis nicht mehr wegdenken wollen, sind andere noch auf der Suche nach der passenden Software. Und während manche befürchten, dass KI Anwälte überflüssig macht, fordern andere eine Anwaltspflicht, um Unmengen unzulänglicher KI-Schriftsätze einzudämmen. Wie verändert KI die juristische Arbeit tatsächlich? Darüber sprechen wir mit dem KI- und Rechtsexperten Tom Braegelmann, der zu den frühen Nutzern generativer KI in der Anwaltschaft gehört. Er berichtet, wie sie sich sinnvoll in Kanzleien einsetzen lässt und Freiräume schafft für das, worauf es im Anwaltsberuf wirklich ankommt: Strategie und persönliche Beratung.
2. Anwälte sind zu abhängig von amerikanischen Tech-Firmen
Die Eröffnungsrede zum DAT 2026 nutzte der Journalist, Netzaktivist und Digitalexperte Markus Beckedahl für eine deutliche Warnung: Wir sind viel zu abhängig von den großen amerikanischen Tech-Firmen. Das ist nicht nur ein Gedankenspiel – US-Präsident Trump hat bereits gezeigt, dass er etwa unliebsamen Richtern des Internationalen Strafgerichtshofs kurzerhand den Zugang zu digitalen Diensten abdrehen kann. Beckedahl fordert offene Systeme, eigene europäische Infrastrukturen und einen klaren moralischen Kompass der Anwaltschaft, wenn es um Netzpolitik, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geht.
3. Medienpreise für Journalisten Özge Inan, Ronen Steinke und für LTO
Ausgezeichnet auf dem Deutschen Anwaltstag: LTO bekam den Medienpreis des Deutschen Anwaltsvereins. Ebenfalls ausgezeichnet wurden Ronen Steinke von der Süddeutschen Zeitung und, mit dem Nachwuchspreis, die Journalistin Özge Inan. Mit ihr sprechen wir über unabhängigen Journalismus und darüber, wo Anwälte – und Journalisten – besonders genau hinschauen müssen.
Die Sonderfolge wurde auf dem Deutschen Anwaltstag in Freiburg aufgezeichnet.
Links:
DAT in Freiburg: Sorge um den Zugang zur Justiz
Medienpreis 2026: Deutscher Anwaltverein zeichnet LTO aus
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Musik:
Recht kommt ( K.O... in KA) / Interpret: Justice, POL1Z1STENSOHN a.k.a. Jan Böhmermann / Geschrieben von Andi Fabritius
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